Tagesnotizen vom 20.09.2019

Der Bundesrat hat einem Anpassungsgesetz zugestimmt, durch das die Grenze, ab der Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benötigen, von zehn auf 20 Mitarbeiter angehoben wird (https://www.heise.de/newsticker/meldung/DSGVO-Bundesrat-billigt-Gesetz-fuer-weniger-Betriebsdatenschutzbeauftragte-4534815.html). Völlig zu Recht warnen Kritiker dieser Korrektur davor, dass viele Unternehmen jetzt annehmen könnten, unterhalb von 20 Mitarbeitern könne man es dann auch mit dem Datenschutz etwas weniger ernst nehmen. Tatsächlich ändert sich an den gesetzlichen Anforderungen aus der EU-DSGVO dadurch überhaupt nichts, es wird halt einfach nur kein spezieller Datenschutzbeauftragter mehr benötigt.

In dem Zusammenhang passend: Der noch relativ frische Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber geht davon aus, dass es auch in Deutschland bald zu Millionenstrafen wegen Verstößen gegen den Datenschutz kommen wird (https://www.heise.de/newsticker/meldung/DSGVO-Sanktionen-Bundesdatenschuetzer-kuendigt-haertere-Gangart-an-4523220.html). Einen ersten Vorgeschmack auf die Entwicklung lieferte gestern schon die Meldung, dass das Unternehmen Delivery Hero wegen systematischen Verstößen gegen Auskunfts- und Löschungspflichten ein Bussgeld in Höhe von 200.000 Euro akzeptiert hat.

Das Landgericht Berlin findet, dass es eine zulässige Meinungsäußerung darstellt, eine Politikerin als“Drecks Fotze“ zu bezeichnen (https://media-kanzlei-frankfurt.de/anwalt/das-langericht-berlin-und-die-zulaessige-meinungsaeusserung). Auch ansonsten hat die Entscheidung viel Bemerkenswertes zu bieten,wenn man zynisch veranlagt ist. Alle anderen finden die Entscheidung vielleicht schlicht falsch und werden mit Frau Künast auf die nächste Instanz hoffen.

Closing: Frankie Knuckles – Your Love Remix (Carl Cox live at Space Closing Party)

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