Was beim Wildunfall für den Autofahrer gilt

Es kann vorkommen, dass man durch angepasstes Fahren einem Tier ausweicht und dabei sein Fahrzeug beschädigt. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob die Teilkasko für den entstandenen Schaden aufkommt.

Muss die Teilkasko bei Ausweichmanövern zahlen?
Kommt es nicht zur Kollision, liegt auch kein Versicherungsfall in der Teilkaskoversicherung vor. Allerdings kann der Versicherer dazu verpflichtet sein, sogenannte Rettungskosten zu ersetzen. Diese Kosten entstehen, wenn jemand den drohenden Eintritt eines Versicherungsfalls durch eine angemessene Handlung verhindert, aber dabei einen anderen Schaden erleidet. Ob die Teilkasko in diesem Fall leisten muss, hängt vom Einzelfall ab.

Größe des Tieres entscheidet
Nicht geboten ist eine Rettungshandlung bei Kleintieren, wie z.B. einem Hasen. Bei großen Wildtieren, wie z.B. Wildschweinen, Rehen oder Hirschen wird das Ausweichmanöver im Regelfall als gebotene Rettungshandlung angesehen. Bei mittelgroßen Tieren wie z.B. Füchsen ist die Rechtsprechung uneinheitlich. Der Geschädigte muss beweisen, dass eine Kollision mit Haarwild gedroht hat und das Ausweichmanöver geboten war.

Wann leistet die Vollkaskoversicherung?
Wenn die Teilkasko nicht eintrittspflichtig ist, kann ggf. die Vollkaskoversicherung helfen. Im Gegensatz zur Teilkasko ist der Leistungsfall bei der Vollkaskoversicherung gegeben, wenn das versicherte Fahrzeug durch einen Unfall beschädigt wird. Auch bei vorsätzlich herbeigeführten Unfällen kann der Versicherer ggf. leisten, jedoch kann er die Leistung quotal kürzen.

Tipps zur Unfallvermeidung
Um Wildunfälle zu vermeiden, sollte vor allem in den Morgenstunden, in Waldgebieten sowie zwischen noch nicht abgeernteten Feldern vorsichtig, vorausschauend und bremsbereit gefahren werden. Auch sollte bei der Wahl der Kaskoversicherung nicht nur auf die Prämie, sondern auch auf die Bedingungen geachtet werden, denn viele Versicherer bieten Tarife an, die auch grob fahrlässig herbeigeführte Unfälle abdecken.

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