Die Bundesregierung hat am 12.04.2017 ihren Gesetzentwurf zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten vorgelegt.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes und des Bundesjagdgesetzes vor. Die Gesetzesänderungen sollen nach Darstellung der Bundesregierung sicherstellen, dass nachteilige Auswirkungen invasiver gebietsfremder Arten auf die biologische Vielfalt und mit ihr verbundene „Okösystemdienstleistungen“ berhindert, minimiert oder abgeschwächt werden.
Der Bundesrat hatte bereits im Vorfeld gefordert, dass für Zoos weitreichende Ausnahmen geregelt werden können. Die Bundesregierung hat dem zugestimmt.
Der Gesetzesentwurf kann hier heruntergeladen werden.
Nils Michael Becker:
Ich bin Rechtsanwalt mit Sitz in Bad Honnef (Aegidienberg). Einer meiner Interessenschwerpunkte sind Rechtsfragen rund um Tierschutz, Wildtiere und Jagdrecht sowie die Beratung gemeinnütziger Vereine. Bei Fragen rufen Sie mich gerne an: 02224-97690821. Meine Kanzlei befindet sich auf dem Retscheider Hof.