Der Europäische Gerichtshof hat heute in der Entscheidung EuGH C-210/16 die Auffassung vieler Datenschützer bestätigt, dass die Betreiber von Facebook-Seiten (Fanpages) gemeinsam mit Facebook in der Verantwortung für die Datenverarbeitung stehen. Die bislang in der Praxis vielfach genutzte Methode, hinsichtlich des Engagements bei Facebook schlicht auf die Datenschutzhinweise des sozialen Netzwerkes hinzuweisen, dürfte damit nicht mehr ausreichen. Das Gericht hat im Rahmen einer Vorlage des Bundesverwaltungsgerichtes entschieden, bei dem ein Rechtsstreit zwischen der schleswig-hollsteinischen Datenschutzbehörde ULB und einem Fortbildungsinstitut anhängig ist. Das Gericht hat zudem entschieden, dass die jeweils nationalen Aufsichtsbehörden Maßnahmen ergreifen dürfen, wenn sie Verstöße bei der Datenverarbeitung im Zusammenhang mit solchen Angeboten bei Facebook feststellen. https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-06/cp180081de.pdf Die Entscheidung war durchaus erwartet worden, dennoch dürfte sie angesichts der ohnehin großen Verunsicherung durch die kürzlich wirksam gewordene Datenschutz-Grundverordnung für erheblichen Wirbel sorgen. (mehr …)