Besonderheiten beim Kauf des Welpen von „Privat“ oder vom „Hobbyzüchter“

Der Kauf eines Welpen birgt für den Käufer einige Risiken, wenn er von einem Hobbyzüchter oder einer Privatperson stammt. Um Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können, sollten entsprechende Klauseln im Vertrag anwaltlich geprüft werden. Hobbyzüchter können als Unternehmer im Rechtssinne anzusehen sein, wenn sie wiederholt und regelmäßig Welpen zum Verkauf anbieten. Diese können versuchen, die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen zu unterbinden, was zu einem erhöhten Risiko für den Käufer führt.

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