Jahr: 2019

Zustimmung zur Hundehaltung ist Einzelfallentscheidung Blog

Zustimmung zur Hundehaltung ist Einzelfallentscheidung

Ob ein Vermieter dem Wunsch seiner Mieter zur Haltung (auch eines großen Hundes) zustimmen muss, ist anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles zu entscheiden und darf nicht durch eine Pauschalentscheidung ersetzt werden, meint das Amtsgericht Paderborn. Vor diesem Hintergrund hatte es einen Vermieter verpflichtet, der Haltung einer Dogge zuzustimmen. (mehr …)
Wenn das Veterinäramt klingelt (Dressur-Studien 04/2019) Dressur-Studien

Wenn das Veterinäramt klingelt (Dressur-Studien 04/2019)

Stellen Sie sich vor: Sie kommen morgens zur Pferdeweide und alle Pferde sind weg. Am Gatter hängt ein verregneter Zettel mit einer handschriftlichen Nachricht: „Wir haben Ihre Pferdehaltung kontrolliert und Verstöße festgestellt. Ihre Pferde wurden beschlagnahmt. Bitte melden Sie sich umgehend beim Veterinäramt.“ (mehr …)
Bundesrat möchte Paketboten besser vor Ausbeutung schützen

Bundesrat möchte Paketboten besser vor Ausbeutung schützen

In einer am 11.10.2019 beschlossenen Stellungnahme zum Entwurf für das sogenannte Paketboten-Schutz-Gesetz schlägt der Bundesrat vor, eine bereits bestehende Dokumentationspflicht noch zu erweitern, um so mehr Schutz für Paketboten zu erreichen. Nach dem Beschluss wären Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit am Tag von den Paketboten selbst aufzuzeichnen, zum Beispiel durch ein entsprechendes Gerät oder eine App. Bislang können diese Zeiten bis zu sieben Tage nach der Arbeitsleistung nachgetragen werden. Die Bundesregierung plant mit dem sogenannten "Paketboten-Schutz-Gesetz", die "Nachunternehmerhaftung" einzuführen: Sie soll Versandunternehmen verpflichten, Sozialbeiträge für säumige Subunternehmer nachzuzahlen. Damit will die Regierung sicherstellen, dass Sozialversicherungsbeiträge auch bei Nachunternehmerketten abgeführt werden. In der Bau- und Fleischbranche gilt diese Haftungsregel bereits und hat sich nach Angaben der Bundesregierung auch bewährt.
Klagen gegen VW aus 2019 unterliegen nicht der Verjährung Blog

Klagen gegen VW aus 2019 unterliegen nicht der Verjährung

Das Landgericht Osnabrück hat entschieden, dass bei den im Jahr 2019 dort eingegangenen Verfahren gegen Fahrzeughersteller wie Volkswagen wegen der sogenannten Abgas-Affäre keine gesetzliche Verjährung eingetreten ist. Die Fahrzeughersteller hatten argumentiert, die erst im Jahr 2019 geltend gemachten Ansprüche seien (anders als die noch Ende 2018 eingegangenen) bereits verjährt, weshalb die Betroffenen sie auch nicht mehr durchsetzen könnten. Die dreijährige Verjährungsfrist habe mit dem öffentlichen Bekanntwerden der Vorwürfe im Jahr 2015 begonnen und sei deshalb Ende 2018 abgelaufen. Das Landgericht war dem entgegen der Auffassung, dass die Frist erst beginne, wenn der Betroffene seine möglichen Ansprüche "ohne weiteres" erkennen könne. Das sei aber erst deutlich später als 2015 der Fall gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Stand: 17.10.2019)
Tagesnotizen vom 14.10.2019

Tagesnotizen vom 14.10.2019

Die Zeitschrift c't hat diverse hässliche Mängel in einer beliebten und auch von deutschen Krankenversicherungen empfohlenen "Gesundheits-App" offengelegt. Die App "Ada" verschickte - bis zu einem jetzt eilig eingeschobenen Update - ungefragt Daten unter anderem an Facebook, wodurch sensible Informationen über die Nutzer offengelegt wurden. Die Nutzer hatten keine Chance, das zu entdecken: Denn die Datenverarbeitung fand bereits statt, bevor die Nutzer um ihr Einverständnis gefragt wurden. Eine Entscheidung des Amtsgerichts Bochum zeigt aktuell nochmal auf, dass Verstöße gegen den Datenschutz nicht automatisch zu Schadensersatz für den Betroffenen führen. Zwar sind entsprechende Ansprüche grundsätzlich in der DSGVO verankert (Art. 82 Abs.1 DSGVO) und ein Verantwortlicher hat einen Entlastungsbeweis (Art. 82 Abs. 3 DSGVO) zu führen, wenn ihm ein Schaden durch einen Datenschutzverstoß nachgewiesen werden kann. Genau da aber liegt das Problem: Für den Schaden ist der Anspruchsteller beweisbelastet und wird damit nicht immer Erfolg haben. Der Bundesdatenschutzbeauftragte sieht sich 
Auch Schreiben auf „privatem“ Anwaltsbriefkopf sind Umgehung

Auch Schreiben auf „privatem“ Anwaltsbriefkopf sind Umgehung

Das Kölner Anwaltsgericht hat entschieden, dass auch dann eine berufsrechtlich verbotene Umgehung des gegnerischen Anwalts handelt, wenn für ein Schreiben ein scheinbar "privater" Briefbogen benutzt wird, aus dem aber die Bezeichnung "Rechtsanwalt" ersichtlich ist. Das Gericht urteilte - gut nachvollziehbar -, es käme hinsichtlich der Umgehung vor allem darauf an, wie ein vernünftiger Empfänger das Schreiben verstehe (Empfängerhorizont).